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AGB & Hallenordnung

Rechtliches

AGB & Hallenordnung

Mit dem Betreten der Halle akzeptiert ihr diese Bedingungen. Bitte lest sie vor dem ersten Besuch kurz durch.

Das Wichtigste in Kürze

Bouldern ist mit einem Restrisiko verbunden. Der Aufenthalt in der Halle erfolgt auf eigene Gefahr, den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Wer unter 18 ist, braucht eine Begleitperson oder eine Einverständniserklärung.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hallenregeln gelten für alle Personen, die sich in den Räumlichkeiten der Boulderhalle ELYS Boulderloft aufhalten, sowie für alle Angebote der Boulderhalle Basel AG – Eintritte, Abonnemente, Kurse, Camps, Gruppen- und Raumbuchungen.

Die Boulderhalle Basel AG ist berechtigt, diese AGB und die Hallenregeln jederzeit zu ändern. Änderungen treten mit dem Aushang der aktualisierten Fassung in der Halle sowie der Veröffentlichung auf dieser Website in Kraft.

2. Eigenverantwortung und Haftung

Klettern und Bouldern sind gefährliche Sportarten und mit einem Restrisiko verbunden. Ein hohes Mass an Eigenverantwortung und Umsicht wird erwartet. Das Bouldern sowie der Aufenthalt in den Räumlichkeiten erfolgen auf eigene Gefahr. Die Boulderhalle Basel AG lehnt ausdrücklich jede Haftung ab. Den Hallenregeln und den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

Garderobe und Wertsachen

Wir empfehlen, Wertgegenstände sicher zu verstauen und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Für Verluste von Wertsachen, Kleidungsstücken, Fahrrädern und Ähnlichem haftet die Boulderhalle Basel AG nicht – auch nicht für Verluste in den Garderobenkästen.

Auswärtige Leitende

Auswärtige Leiter:innen, Ausbildner:innen und Betreuungspersonen tragen die volle Verantwortung für ihre Teilnehmenden. Sie sind verpflichtet, vor Beginn des Kurses an der Kasse das Formular „Sicherheitsstandards für auswärtige Kurse" auszufüllen und zu unterzeichnen.

3. Zutritt für Minderjährige

  • Personen unter 18 Jahren erhalten nur mit Aufsichtsperson oder mit unterzeichneter Einverständniserklärung Zutritt.
  • Jugendliche von 13 bis 17 Jahren benötigen die Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Person.
  • Kinder unter 13 Jahren bouldern ausschliesslich in Begleitung. Zugang zur Grossen Halle nur mit gültigem Boulderschein und Begleitperson.
  • Eine Begleitperson beaufsichtigt maximal 3 Kinder. Die Aufsichtspflicht besteht durchgehend.

Die entsprechenden Formulare findet ihr im Downloadbereich.

4. Hallenregeln

  1. Schaut nach oben und unten Klettert nie unter oder über anderen Personen. Haltet die Landezonen frei und verlasst die Matte nach dem Absprung zügig.
  2. Kontrolliert abklettern und abspringen Springt kontrolliert ab und rollt bei Bedarf ab. Springt nicht aus grosser Höhe, wenn es sich vermeiden lässt.
  3. Aufwärmen und Pausen Wärmt euch vor der Session auf und legt Pausen ein. Die meisten Verletzungen passieren müde.
  4. Richtige Schuhe im richtigen Bereich Grosse und Neue Halle: Kletterfinken oder saubere Hallenturnschuhe. Bewegungslandschaft: Socken, Rutschsocken, Turnschläppchen, Kletterfinken oder Hallenturnschuhe. Trainingsbereich und Kilterboard: Socken, Hallenturnschuhe oder gewaschene Füsse. Barfuss ist nirgends erlaubt.
  5. Keine Gegenstände auf den Matten Taschen, Flaschen, Jacken und Handys gehören nicht auf die Fallschutzmatten.
  6. Kein Essen und Trinken in den Boulderbereichen Dafür ist das Bistro da. Wasserflaschen bitte ausserhalb der Matten abstellen.
  7. Rücksicht nehmen Die Halle ist für alle da – für Kinder, Einsteigende und Fortgeschrittene. Blockiert Boulder nicht unnötig und gebt Platz.
  8. Schäden melden Lose Griffe, beschädigte Matten oder andere Mängel bitte sofort dem Personal melden.

Bei wiederholten Verstössen kann das Personal einen Hallenverweis aussprechen. Für die Bewegungslandschaft gelten zusätzliche, vereinfachte Regeln – siehe Downloads.

5. Eintritte und Abonnemente

[Hier eure verbindlichen Bestimmungen einsetzen: Gültigkeitsdauer, Übertragbarkeit, Nachweis für ermässigte Tarife, Vorgehen bei Verlust der Karte, Sistierung bei Verletzung, Rückerstattung.]

Alle aktuellen Tarife findet ihr auf der Seite Preise.

6. Kurse, Camps und Gruppen

[Hier eure verbindlichen Bestimmungen einsetzen: Anmeldung, Mindestteilnehmerzahl, Absage durch die Boulderhalle, Nachholmöglichkeiten, Vorgehen bei Krankheit.]

Stornierung Bewegungslandschaft und Buchungen

  • 21 Tage und mehr vor dem Termin: 25 % des Buchungsbetrags
  • 8 bis 20 Tage vorher: 50 %
  • 2 bis 7 Tage vorher: 75 %
  • 1 Tag vorher oder weniger: 100 %

Die vollständigen Stornierungsbedingungen findet ihr im Downloadbereich.

7. Foto- und Filmaufnahmen

[Hier eure Regelung einsetzen: private Aufnahmen, Aufnahmen durch die Boulderhalle für Marketingzwecke, Widerspruchsmöglichkeit, Umgang mit Aufnahmen von Kindern.]

8. Hausrecht

Die Boulderhalle Basel AG übt das Hausrecht aus. Sie kann Personen den Zutritt verweigern oder sie der Halle verweisen, insbesondere bei Verstössen gegen diese AGB oder die Hallenregeln, bei Gefährdung anderer Gäste sowie bei erkennbarem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Basel.

Stand: August 2026