AGB & Hallenordnung
Mit dem Betreten der Halle akzeptiert ihr diese Bedingungen. Bitte lest sie vor dem ersten Besuch kurz durch.
Das Wichtigste in Kürze
Bouldern ist mit einem Restrisiko verbunden. Der Aufenthalt in der Halle erfolgt auf eigene Gefahr, den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Wer unter 18 ist, braucht eine Begleitperson oder eine Einverständniserklärung.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hallenregeln gelten für alle Personen, die sich in den Räumlichkeiten der Boulderhalle ELYS Boulderloft aufhalten, sowie für alle Angebote der Boulderhalle Basel AG – Eintritte, Abonnemente, Kurse, Camps, Gruppen- und Raumbuchungen.
Die Boulderhalle Basel AG ist berechtigt, diese AGB und die Hallenregeln jederzeit zu ändern. Änderungen treten mit dem Aushang der aktualisierten Fassung in der Halle sowie der Veröffentlichung auf dieser Website in Kraft.
Die vollständigen AGB gibt es auch als PDF zum Herunterladen.
2. Eigenverantwortung und Haftung
Klettern und Bouldern sind gefährliche Sportarten und mit einem Restrisiko verbunden. Ein hohes Mass an Eigenverantwortung und Umsicht wird erwartet. Das Bouldern sowie der Aufenthalt in den Räumlichkeiten erfolgen auf eigene Gefahr. Die Boulderhalle Basel AG lehnt ausdrücklich jede Haftung ab. Den Hallenregeln und den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
Garderobe und Wertsachen
Wir empfehlen, Wertgegenstände sicher zu verstauen und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Für Verluste von Wertsachen, Kleidungsstücken, Fahrrädern und Ähnlichem haftet die Boulderhalle Basel AG nicht – auch nicht für Verluste in den Garderobenkästen.
Auswärtige Leitende
Auswärtige Leiter:innen, Ausbildner:innen und Betreuungspersonen tragen die volle Verantwortung für ihre Teilnehmenden. Sie sind verpflichtet, vor Beginn des Kurses an der Kasse das Formular „Sicherheitsstandards für auswärtige Kurse" auszufüllen und zu unterzeichnen.
3. Zutritt für Minderjährige
- Personen unter 18 Jahren erhalten nur mit Aufsichtsperson oder mit unterzeichneter Einverständniserklärung Zutritt.
- Jugendliche von 13 bis 17 Jahren benötigen die Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Person.
- Kinder unter 13 Jahren bouldern ausschliesslich in Begleitung. Zugang zur Grossen Halle nur mit gültigem Boulderschein und Begleitperson.
- Eine Begleitperson beaufsichtigt maximal 3 Kinder. Die Aufsichtspflicht besteht durchgehend.
Direkt zum Formular: Einverständniserklärung (PDF). Alle weiteren Formulare findet ihr im Downloadbereich.
4. Hallenregeln
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Schaut nach oben und unten Klettert nie unter oder über anderen Personen. Haltet die Landezonen frei und verlasst die Matte nach dem Absprung zügig.
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Kontrolliert abklettern und abspringen Springt kontrolliert ab und rollt bei Bedarf ab. Springt nicht aus grosser Höhe, wenn es sich vermeiden lässt.
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Aufwärmen und Pausen Wärmt euch vor der Session auf und legt Pausen ein. Die meisten Verletzungen passieren müde.
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Richtige Schuhe im richtigen Bereich Grosse und Neue Halle: Kletterfinken oder saubere Hallenturnschuhe. Bewegungslandschaft: Socken, Rutschsocken, Turnschläppchen, Kletterfinken oder Hallenturnschuhe. Trainingsbereich und Kilterboard: Socken, Hallenturnschuhe oder gewaschene Füsse. Barfuss ist nirgends erlaubt.
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Keine Gegenstände auf den Matten Taschen, Flaschen, Jacken und Handys gehören nicht auf die Fallschutzmatten.
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Kein Essen und Trinken in den Boulderbereichen Dafür ist das Bistro da. Wasserflaschen bitte ausserhalb der Matten abstellen.
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Rücksicht nehmen Die Halle ist für alle da – für Kinder, Einsteigende und Fortgeschrittene. Blockiert Boulder nicht unnötig und gebt Platz.
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Schäden melden Lose Griffe, beschädigte Matten oder andere Mängel bitte sofort dem Personal melden.
Bei wiederholten Verstössen kann das Personal einen Hallenverweis aussprechen. Die vollständigen Hallenregeln (PDF) und die vereinfachten Regeln für die Bewegungslandschaft (PDF) könnt ihr hier herunterladen.
5. Eintritte und Abonnemente
Eintritte gelten jeweils für den Tag des Kaufs und berechtigen zum einmaligen Besuch. Ein Wiedereintritt am selben Tag ist nach Absprache an der Kasse möglich.
Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Sie beginnen am Tag der Aktivierung und laufen über die gewählte Dauer. Bei Missbrauch behalten wir uns die entschädigungslose Sperrung vor.
Ermässigungen
Ermässigte Tarife werden nur gegen Vorlage eines gültigen Nachweises gewährt (Legi, KulturLegi, Familienpass, Ausweis F/S/N). Ermässigungen sind nicht kumulierbar.
Sistierung
Jahresabonnemente können bei einer ärztlich bescheinigten Verletzung oder Krankheit ab einer Dauer von vier Wochen sistiert werden. Die Sistierung wird ab Eingang der Meldung berücksichtigt, nicht rückwirkend. Meldung an elys@boulderloft.ch.
Rückerstattung und Verlust
Bezahlte Eintritte, Abonnemente und Guthaben werden nicht zurückerstattet. Bei Verlust der Karte stellen wir gegen eine Gebühr von CHF 10.– einen Ersatz aus; das Guthaben bleibt erhalten.
Alle aktuellen Tarife findet ihr auf der Seite Preise.
6. Kurse, Camps und Gruppen
Anmeldungen für Kurse, Camps und Gruppen sind verbindlich und werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung gilt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung als angenommen.
Kurse und Camps finden ab einer Mindestteilnehmerzahl statt. Wird diese nicht erreicht oder muss ein Termin aus betrieblichen Gründen abgesagt werden, informieren wir euch so früh wie möglich und erstatten den vollen Betrag zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
Bei Krankheit oder Unfall der teilnehmenden Person bitten wir um eine Meldung vor Kursbeginn. Verpasste Einzellektionen können nicht nachgeholt oder zurückerstattet werden. Bei einer ärztlich bescheinigten Abwesenheit von mehr als der Hälfte eines Semesterkurses erstatten wir den anteiligen Betrag.
Stornierung Bewegungslandschaft und Buchungen
- 21 Tage und mehr vor dem Termin: 25 % des Buchungsbetrags
- 8 bis 20 Tage vorher: 50 %
- 2 bis 7 Tage vorher: 75 %
- 1 Tag vorher oder weniger: 100 %
Massgebend sind die vollständigen Stornierungsbedingungen (PDF).
7. Foto- und Filmaufnahmen
Private Aufnahmen für den persönlichen Gebrauch sind erlaubt, sofern andere Gäste nicht erkennbar abgebildet werden oder ihr Einverständnis vorliegt. Aufnahmen in den Garderoben und Sanitärbereichen sind untersagt.
Gewerbliche Aufnahmen, Foto- und Videoshootings sowie Drohnenaufnahmen bedürfen unserer vorgängigen schriftlichen Zustimmung.
Aufnahmen durch uns
Bei Veranstaltungen, Wettkämpfen und Kursen fotografieren oder filmen wir gelegentlich für unsere Website und unsere Social-Media-Kanäle. Wir kündigen dies vor Ort an. Wer nicht abgebildet werden möchte, meldet sich beim Personal oder der fotografierenden Person – wir respektieren das ausnahmslos.
Aufnahmen, auf denen Kinder erkennbar sind, veröffentlichen wir nur mit ausdrücklicher Zustimmung der erziehungsberechtigten Person. Bei Kursen und Camps holen wir diese Zustimmung über das Anmeldeformular ein; sie ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.
Nachträgliche Löschung einer Veröffentlichung: kurze Nachricht an elys@boulderloft.ch, wir entfernen das Bild umgehend.
8. Hausrecht
Die Boulderhalle Basel AG übt das Hausrecht aus. Sie kann Personen den Zutritt verweigern oder sie der Halle verweisen, insbesondere bei Verstössen gegen diese AGB oder die Hallenregeln, bei Gefährdung anderer Gäste sowie bei erkennbarem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Basel.
Dokumente
Stand: August 2026